Die Checkliste kann hier heruntergeladen werden:
Bei Fragen der Zusammenstellung der Unterlagen bitte Email an mich oder mich kurz anrufen.
Veröffentlicht am 10.02.2024
Liebe Kundin / Lieber Kunde
Es ist wieder soweit... Zeit, die Steuererklärung 2023 auszufüllen. Gerne bin ich bereit, für dich diese Pflicht zu übernehmen.
Honoraransatz Steuerberatung ab 01.01.2024
Mein Beratungshonorar beträgt neu Fr. 160.- pro Stunde:
Terminvereinbarung
Um allen Kundenbedürfnisse gerecht zu werden können, bitte ich dich, mit mir frühzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Grundsätzlich stehe ich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Mittwoch nur am Nachmittag. Freitag Nachmittag bis 16.00 Uhr.
Um eine professionelle und schnelle Abwicklung zu gewährleisten, sind alle Kunden gebeten, persönlich bei mir zuhause anwesend zu sein, damit allfällige Fragen sofort beantwortet werden können.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Im Anhang findest du die Checkliste für die Steuererklärung 2023. Falls du dazu Fragen hast, rufe mich bitte an oder sende ein Email. Auf Anfrage kann ich dir auch die letzte Steuererklärung 2022 im pdf-Format per Email zustellen.
Ferienabwesenheit vom 13. bis 28. April 2024
In
dieser Zeit werde ich die Emails/WhatsApp Nachrichten sporadisch abrufen. In
dringenden Fällen melde ich mich per WhatsApp.
Fristerstreckung für Kundentermine nach 13. April 2024
Kundentermine
nach 13. April 2024: bitte Fristerstreckung selbständig beantragen.
link
für Steuererklärungen Kt. Nidwalden: https://www.steuern-nw.ch/services/fristerstreckung/
link
für Steuererklärung Kt. Obwalden: https://efristen.ow.ch/
link
für Steuererklärung Kt. Luzern (Angestellte): https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen/Unselbstaendigerwerbende
link
für Steuererklärung Kt. Luzern (Selbständigerwerbende): https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen/Selbststaendigerwerbende
Steuererklärungen
übrige: Fristerstreckungsgesuch online oder beim
Gemeindesteueramt schriftlich oder telefonisch beantragen. Begründung:
Arbeitsüberlastung Treuhänder
Beteiligung am kostenpflichtigen Programm Kt.
NW
Zuzüglich zum Honorar muss jeder Nidwaldner
Kunde einen Anteil von pauschal 10 CHF für das kostenpflichtige Programm
bezahlen. Dieser Aufschlag ist durchaus vertretbar, da eine Erfassung über die
Internet-Version zu einem Mehraufwand führen würde. Für euer Verständnis
bedanke ich mich bestens.
Neue Kunden
Neue Kunden
kann ich nur noch in Ausnahmefällen annehmen. Bitte diesbezüglich mit mir
vorher Kontakt aufnehmen.
Ich
freue mich auf ein baldiges Wiedersehen und grüsse dich herzlichst
TOBI
Treuhand
Thomas
Honoraransatz Buchhaltung/Beratung allgemein
Mein Beratungshonorar beträgt neu Fr. 160.- pro Stunde. Bei Buchhaltungen für KMU wird nach Möglichkeit ein Pauschalhonorar angestrebt.
Honoraransatz Steuerberatung
Das Honorar für Steuerberatung beträgt neu:
TOBI Treuhand
Thomas Bissig
Treuhänder mit eidg. FA
Steuerberatung
Buchhaltung
Treuhand
Unternehmensberatung
Firmengründung
Buochserstrasse 30
6373 Ennetbürgen
Mobile: 079 446 91 63
Telefon: 041 622 02 25
mailto: thomas@tobi-treuhand.ch
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